Kostenbeteiligung bei ernährungsbedingten Krankheiten
Liegt eine ernährungsbedingte Erkrankung vor, handelt es sich um eine verordnungsfähige Leistung nach §43 SGB. In diesem Fall übernehmen die Krankenkassen in der Regel einen Teil der Kosten.
Für den Antrag benötigen Sie eine von Ihrem Arzt ausgefüllte Notwendigkeitsbescheinigung. Diese reichen Sie zusammen mit dem Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse ein.
Der Antrag wird von den Krankenkassen in der Regel innerhalb weniger Tage bearbeitet. Sobald Sie die Zusage erhalten haben, können wir mit der Ernährungsberatung beginnen.